Im Mai 1685 wandte sich Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die Magistrate der Residenzstädte Cölln, Berlin und Friedrichswerder mit dem Vorschlag, eine „Feuerkasse“, also eine Versicherung gegen Brandschäden, zu gründen. Sie sollte den Wiederaufbau von Gebäuden ermöglichen und damit das Stadtbild vor Schaden bewahren. Vorbeugend stellte der Kurfürst fest, dass die Abgabe für die Feuerkasse keine neue reguläre Umlage bedeutete, sondern nur die Absicherung für den Schadensfall, und er versprach, dass das für die Versicherung eingesetzte Geld nur zweckgebunden ausgegeben werden dürfte.
Bis dahin gab es für Betroffene kaum Unterstützung. Die „Abgebrannten“ erhielten sogenannte „Brandbriefe“, die bestätigten, dass sie von einem Brand betroffen waren. Hinzu kamen manchmal Steuererlässe sowie Hilfeleistungen aus Kirchenkollekten. Doch das linderte die Schäden kaum.
Links: Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620 – 1688), später der Große Kurfürst genannt.
Rechts: Friedrich Wilhelm, der "Große Kurfürst", auf Gulden (2/3 Taler) von 1683
Die Hamburger Feuerkasse stellte 1676 eine wirkliche Innovation dar. Die Idee der Versicherung, wie sie in der Seefahrt bereits üblich war, wurde in Hamburg als Modell auf den Schutz vor Feuerschäden übertragen. Der Kurfürst orientierte sich an diesem Hamburger Vorbild, um für die Residenzstädte eine Assekuranz zu etablieren.
Das Reskript des Brandenburger Kurfürsten von 1685 war erst einmal für die drei Residenzstädte gedacht, die damals noch nicht als gemeinsame Stadt galten. Doch der Vorschlag des Kurfürsten stieß auf wenig Begeisterung. Mehr noch, die Räte und die vier maßgeblichen Gewerke wiesen das Ansinnen ihres Landesherrn recht brüsk zurück. Sie sahen in der öffentlichen Feuerversicherung nur eine zusätzliche Steuerlast. Der erste Anlauf, eine Feuerversicherung zu etablieren, war gescheitert. 1688 starb der Kurfürst.
Das Video wird im neuen Browser auf YouTube.com geladen, wodurch Google Informationen für Analyse- und Marketing-Zwecke erhält. Mehr zum Datenschutz von Google erfahren Sie hier
1705 schafften es der Justizrat Augustus Wiegand und der Kommerzienrat Conrad Müller, dem preußischen König Friedrich I. die Gründung einer Feuerkasse als lohnendes Geschäft zu unterbreiten. Die beiden lieferten das fertige Konzept für ein Unternehmen, in der sie die gut dotierten Leitungsposten übernehmen würden, an der Seite von vier Oberdirektoren. Tatsächlich wurde im Oktober 1705 von König Friedrich ein sogenanntes Feuerkassenreglement erlassen. Schon im April 1706 nahm die „General-Stadt- und Landfeuerkasse“ ihren Betrieb auf. An ihrem Sitz in Cölln blieb es jedoch still – Anträge auf den Beitritt in die Versicherung ließen auf sich warten, stattdessen hagelte es Klagen und Kritik.
(Bild: bpk / Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg / Daniel Lindner)
Viel mehr Geschichte und Geschichten aus 300 Jahren:
Download der Chronik als Buch-PDF (20MB, barrierefrei).
300 Jahre Historie zum Durchklicken:
Download der Chronologie als PDF (6MB, barrierefrei).